Covid-19

Update 17.02.2022: Aufhebung der Schutzmassnahmen

Nach den neuesten Weisungen des Bundesrats vom Mittwoch, 16. Februar 2022, sind die Schutzmassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus weitgehend aufgehoben. Im Leistungs- sowie Breitensport- und Nachwuchsbereich von Swiss-Ski ergeben sich dadurch neue Bestimmungen; die zuvor von Swiss-Ski erarbeiteten Schutzkonzepte verlieren ihre Gültigkeit.

Per Donnerstag, 17. Februar 2022, können Events, Trainings und Rennen wieder ohne Einschränkungen stattfinden. Die Maskenpflicht entfällt, ebenso wird die Beschränkung der Anzahl Teilnehmenden aufgehoben. Des Weiteren ist für den Besuch eines Events kein Covid-Zertifikat mehr nötig. Alle Personen, die keine Erkältungssymptome verspüren, sind damit zum Besuch eines Swiss-Ski Events zugelassen. Die 3G- beziehungsweise 2G-Regel für Sportanlässe entfällt. 

Trotz weitgehender Aufhebung der Schutzmassnahmen steht die Gesundheit aller Teilnehmenden, der Athletinnen und Athleten sowie der Mitarbeitenden für Swiss-Ski im Vordergrund. Unerlässlich dafür ist die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Alle Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, sind angehalten, Veranstaltungen konsequent fernzubleiben und Kontakte zu meiden. Positiv auf das Coronavirus getestete Personen sind nach Bundesratsentscheid nach wie vor verpflichtet, sich in Isolation zu begeben.

Des Weiteren gelten weiterhin folgende Restriktionen und Bestimmungen:

  • Die Aufhebung der Schutzmassnahmen erfolgt auf nationaler Ebene. Es steht Kantonen und Gemeinden frei, Schutzmassnahmen aufrechtzuerhalten oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzuordnen.
     
  • Für Events im Leistungs- und Breitensport- sowie dem Nachwuchsbereich von Swiss-Ski sind die Weisungen der kantonalen und kommunalen Regierungen damit ausschlaggebend; sie werden strikt befolgt.
     
  • Unternehmen, Betrieben und Organisationen steht es frei, eigene interne Schutzmassnahmen zu verhängen. Die Schutzkonzepte dieser Partner – Gastronomie-Betriebe, Hotels, Bergbahnen, Sportinfrastruktur etc. – sind in jedem Fall und ausnahmslos einzuhalten.

Regelmässiges Händewaschen kann die Eindämmung zur Verbreitung des Coronavirus auch künftig beeinflussen. Alle in Verbindung mit Swiss-Ski stehenden Personen werden weiterhin gebeten, sich regelmässig gründlich die Hände zu waschen und zu desinfizieren.

Sowohl im Breitensport- und Nachwuchsbereich als auch im Leistungssport ist damit ein grosser Schritt in Richtung Normalität geschafft, was Swiss-Ski sehr begrüsst. Die Begeisterung und Passion für den Schneesport kann per sofort wieder in gewohntem Rahmen weitergegeben und gelebt werden.

Wir danken allen Teilnehmenden, Mitarbeitenden und Athletinnen und Athleten für ihre Kooperation in den vergangenen zwei Jahren und für den weiterhin verantwortungsvollen Umgang miteinander und die konsequente Beachtung der nach wie vor geltenden Regeln.

Impfung gegen Covid-19

Swiss-Ski empfiehlt seinen Athletinnen und Athleten sowie allen Mitarbeitenden, sich zu gegebener Zeit gegen Covid-19 impfen zu lassen. Eine Impfpflicht seitens des Verbandes besteht nicht.

Nach derzeitigem Informationsstand geht Swiss-Ski davon aus, dass gegen Ende der laufenden Wintersport-Saison die Möglichkeit bestehen wird, dass sich die Athletinnen und Athleten impfen lassen können. Dann nämlich, wenn hierzulande die zur Risikogruppe zählenden Personen einen entsprechenden Impfstoff erhalten haben.

Betreffend Covid-19-Impfung ist Swiss-Ski in engem Austausch mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und mit Swiss Olympic. Wichtig ist eine koordinierte Impfstrategie für den Schweizer Sport; das BAG und Swiss Olympic sind hierbei im Lead.

Betreffend Covid-19-Schutzmassnahmen geben für Swiss-Ski weiterhin die erarbeiteten und laufend angepassten Schutzkonzepte die Leitlinie vor. Der Fokus des Verbandes ist nach wie vor auf die Prävention gerichtet. Die Gesundheit aller Athletinnen und Athleten sowie aller Mitarbeitenden steht für Swiss-Ski bei allen Entscheiden und Handlungen an erster Stelle.

Informationen zum Covid-19-Testing

Liebe Swiss-Ski Familie

Das Testen wird uns, solange die Durchimpfrate tief bleibt, im Alltag noch eine Weile begleiten. Mit dem neu dazugekommenen Selbsttest gibt es mittlerweile drei Testkategorien. Sie werden im Volksmund Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test genannt. Der in der Schweiz seit Ostern zugelassene Selbsttest wird durch die Testperson selber in der vorderen Nasenkammer entnommen.

Der Schnelltest durch eine professionelle Drittperson aus dem hinteren Nasenrachenraum und die Proben des PCR-Tests können als Spucktest oder ebenfalls mit dem Stäbchen entnommen werden. In der NZZ-Ausgabe vom 7. April 2021 sind die FAQ zu den verschiedenen Testmöglichkeiten sehr schön zusammengestellt (Siehe unten).

Hervorheben möchte ich, dass der Selbsttest nur im privaten Rahmen und somit nicht innerhalb von Schutzkonzepten von Swiss-Ski eine Wertigkeit besitzt. Seine Gültigkeit ist auf 24 Stunden beschränkt und muss bei positivem Resultat sofort mit einem PCR-Test bestätigt werden, bei gleichzeitigem Gang in die Selbstisolation.

Zur Pandemie heraus – und damit zu den alten (Sport-)Freiheiten zurück – kommen wir aber erst, wenn wir durch die Impfung eine Immunität der Gesamtbevölkerung erreicht haben. Es gibt bereits mehrere aus unserer Community, welche sich nach BAG-Kriterien impfen lassen durften. Allesamt hatten maximal ein paar Tage einen leichten Schmerz an der Einstichstelle. Dafür sind sie jetzt immun, geniessen neue alte Freiheiten und schützen sich und andere.

Ich kann euch daher persönlich nur empfehlen, dass ihr euch auf den Impfplattformen der einzelnen Kantone möglichst bald, auch wenn ihr offiziell noch nicht sofort an der Reihe seid, anmeldet. Wir werden, immer nach BAG-Vorschrift, alle Bestrebungen unterstützen, dass sich unsere Swiss-Ski Community und die Gesamtbevölkerung möglichst rasch impfen lassen kann.

Für Rückfragen stehen euch ich persönlich und eure Teamärzte jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüssen und bleibt gesund

Dr. med. Walter O. Frey, Chefarzt Swiss Ski

Neue Zürcher Zeitung: Das gilt es bei Corona-Antigen-Selbsttests zu beachten - 07.04.2021

Das gilt es bei Corona-Antigen-Selbsttests zu beachten

Wie sind die Resultate der nun in Schweizer Apotheken erhältlichen Tests für den Heimgebrauch zu interpretieren?

Lena Stallmach, Selina Schmid

Corona-Tests zur Selbstanwendung geben einem für ein paar Stunden etwas mehr Gewissheit, ob man gerade ansteckend ist oder nicht. Aber der Test ist nicht perfekt, deshalb stellen sich viele Fragen bezüglich der Anwendung und der Interpretation der Testresultate.

Wie funktioniert der Test?

Die Selbsttests messen – genau wie die üblichen PCR-Tests – eine akute Infektion. Sie spüren gewisse Proteinbestandteile, sogenannte Antigene, des neuen Coronavirus auf. Dabei funktionieren sie ähnlich wie Schwangerschaftstests, wo ein mit Antikörpern beschichteter Papierstreifen die Antigene nachweist. Sind Viren in der Probe enthalten, verfärbt sich das Papier, oder es entsteht eine Markierung. Ein Strich bedeutet negativ, zwei positiv. Allerdings muss eine gewisse Menge an Virusmaterial im Abstrich vorhanden sein, damit der Antigentest anschlägt. Diesbezüglich ist er weniger empfindlich als ein PCR-Test.

Wie unterscheidet sich der Selbsttest vom Schnelltest?

Wer schon einmal einen Schnelltest gemacht hat, weiss, wie unangenehm der Nasen-Rachen-Abstrich sein kann. Im Gegensatz dazu soll der Selbsttest weniger schlimm sein, denn ein Abstrich im vorderen Teil der Nase reicht gemäss dem Hersteller Roche aus. Das Wattestäbchen muss dabei nur zwei Zentimeter in die Nase geschoben werden. In Deutschland erhielt der Selbsttest darum den Übernamen «Wohlfühltest». Den Selbsttest kann auch ein Laie zu Hause durchführen. Ein Besuch beim Hausarzt oder in der Apotheke entfällt.

Wann wird ein Selbsttest empfohlen?

Das Bundesamt sieht in den Selbsttests nur eine Ergänzung für den privaten Gebrauch. Sie sind nicht Teil der offiziellen Teststrategie und werden deshalb nur Personen ohne Symptome empfohlen, die sich eine zusätzliche Sicherheit im privaten Rahmen wünschen. Die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sollten trotzdem eingehalten werden, weil die Tests nicht immer absolut zuverlässig sind.

Wann ist ein Selbsttest ungeeignet?

Laut dem Bundesamt für Gesundheit sind Selbsttests in folgenden Fällen nicht geeignet: bei Verdacht auf eine Infektion, beim Auftreten von Symptomen, wenn man eine Meldung von der SwissCovid-App erhalten hat, wenn man sich an Tag 7 aus der Quarantäne «freitesten» möchte, als Testnachweis für die Einreise in die Schweiz und für das repetitive Testen (z. B. in Schulen und Betrieben). In diesen Fällen sollte man sich in einer Apotheke, einem Testzentrum, bei einem Arzt oder im Spital testen lassen.

Wer bezahlt den Test?

Der Bund übernimmt die Kosten für fünf Selbsttests pro Monat und Person. Die Tests können bei Vorweisen der Krankenversicherungskarte in der Apotheke bezogen werden. Gegen Vorweisen der Karten kann eine Person auch Tests für mehrere Familienmitglieder beziehen. Es wird jedoch empfohlen, nicht zu viele Tests auf Vorrat zu beziehen, da Engpässe drohen.

Wie zuverlässig ist das Ergebnis?

Die Tests sind nicht absolut zuverlässig. In einer unabhängigen Studie der Berliner Charité war der Selbsttest von Roche aber vergleichbar mit dem professionell durchgeführten Antigentest. Die Ergebnisse sind für einen Vergleich zwar nur bedingt geeignet, weil in der Studie symptomatische Personen untersucht wurden, dennoch können sie als Anhaltspunkt dienen.

Allerdings hängt die Zuverlässigkeit der Tests immer auch von der Vortestwahrscheinlichkeit ab und damit vom Pandemiegeschehen und von der ­Auswahl der Personen, die sich testen lassen. Wenn es wenige Infektionen gibt, sich aber viele Menschen testen lassen, ist der Anteil der richtig Posi­tiven im Vergleich zu den falsch Positiven viel kleiner, als wenn es viele Infizierte und damit viele richtig Positive gibt. Bei einem positiven Ergebnis ist es deshalb immer ratsam, noch einen PCR-Test zu machen.

Was tun bei einem positiven Testergebnis?

Bei einem positiven Testergebnis gilt: strenge Selbstisolation. Zudem sollten enge Kontaktpersonen informiert werden. Allerdings sollte das Ergebnis unbedingt durch einen PCR-Test überprüft werden. Denn es kann sich auch um ein falsch positives Ergebnis handeln.

Was tun bei einem negativen Testergebnis?

Es ist sehr verlockend, bei einem negativen Testergebnis alle Vorsicht über Bord zu werfen. Das ist aber nicht ratsam, denn der Anteil der Personen, die trotz Infektion ein negatives Ergebnis erhalten, ist relativ hoch – vor allem, wenn die Infektion noch nicht lange her ist. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt daher, die üblichen Hygiene- und Verhaltensregeln einzuhalten. Dies sollte besonders bei Kontakt mit Menschen aus Risikogruppen beachtet werden.

Wann kann ein Selbsttest von Vorteil sein?

Selbsttests könnten bei grösseren Veranstaltungen und vor dem Einlass in Altersheime, Schulen, Klubs oder Flugzeuge zum Einsatz kommen. Kurz: überall dort, wo sich viele Personen für eine längere Zeit aufhalten und ein Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden kann. Auch für Gruppen, die erst spät Zugang zu Impfungen erhalten, könnte der Selbsttest eine gewisse Lockerung der Einschränkungen bringen, solange die Schutzmassnahmen eingehalten werden.

Im Kampf gegen die Pandemie ist regelmässiges und grossflächiges Testen zentral. Die Idee ist, mit fünf Selbsttests monatlich die Anzahl der insgesamt durchgeführten Tests zu steigern. Damit können mehr Fälle frühzeitig entdeckt werden, und das Infektionsgeschehen kann reduziert werden.

Wie lange ist das Ergebnis gültig?

Das Ergebnis ist immer nur eine Momentaufnahme. Im dümmsten Fall ist man zum Testzeitpunkt schon infiziert, aber die Menge der Viren in der Nase reicht noch nicht aus für einen Nachweis. Theoretisch könnte man aber schon wenige Stunden später hochansteckend sein. Laut dem Bundesamt für Gesundheit ist ein negatives Testergebnis maximal 24 Stunden gültig.

Kann ich mich mit einem Selbsttest aus der Quarantäne «freitesten»?

Nein. Um eine Quarantäne vorzeitig zu beenden, kann man sich ab dem 7. Tag der Quarantäne mit einem PCR-Test oder einem professionellen Antigen-Schnelltest testen lassen und bei negativem Ergebnis die Quarantäne beenden. Das gilt aber nicht für den Selbsttest.

Reagiert der Selbsttest auch auf die Virusmutationen?

Der Test kann zwar nicht identifizieren, ob man sich mit der ursprünglichen Variante oder einer der Virusvarianten aus England, Brasilien oder Südafrika angesteckt hat. Nach Angaben des Herstellers Roche soll die Virusvariante aber keinen Einfluss auf die Zuverlässigkeit der Testergebnisse haben.

Aus dem NZZ-E-Paper vom 07.04.2021

Kontakt Stabilisierungspaket

Claudia Lämmli
Direktorin Finanzen & Dienste

coronavirus[at]swiss-ski.ch

Kontakt Schutzkonzepte

Boris Flury
Verantwortlicher Covid-19-Schutzmassnahmen 
boris.flury[at]swiss-ski.ch