Trainer:in mit BSc oder MSc in Sport

Trainer:innen mit BSc oder MSc in Sport können sich gewisse Ausbildungsmodule queranerkennen lassen und profitieren dadurch von einer verkürzten Ausbildung. Hier die Details pro Ausbildungsstufe:

Ausbildungsstufen

Grundausbildung

Pflichtmodule

  • J+S Leiterkurs (5 bis 6 Tage)
  • oder J+S-Einführungskurs Leiter für J+S-Leiter Snowboard (1 bis 2 Tage)
  • oder J+S Einführungskurs Leiter für Lehrpersonen mit einer pädagogischen Berufsausbildung (2 bis 3 Tage)
  • oder J+S Einführungskurs Leiter für Lehrpersonen SSSA (1 bis 2 Tage)

Queranerkennung von Modulen

  • Keine auf dieser Stufe
Module Clubtrainer:in

Pflichtmodule

  • J+S Modul Methodik Allround (sechs Tage) oder Methodik Wettkampf (drei bis fünf Tage)
  • J+S Modul Kurssetzen (zwei bis drei Tage)

Queranerkennung von Modulen

  • J+S Modul Physis Foundation (früher Physis 1) (zwei Tage)
Module Nachwuchstrainer:in

Pflichtmodule

  • J+S Modul Technik Wettkampf (fünf Tage)
  • J+S Modul Physis Talent (früher Physis 2) (drei Tage)
  • J+S Modul Einführung Leistungssport (vier bis sechs Tage)
  • J+S Modul Portfolio (ein Tag, keine Anwesenheitspflicht)

Queranerkennung von Modulen

  • Keine auf dieser Stufe
Module Regionaltrainer:in

Pflichtmodule

  • RTA Modul Technik (vier Tage On-Snow)
  • RTA Modul Methodik (vier Tage On-Snow)
  • RTA Modul Off-Snow (vier Tage)
  • Praktikum (fünf Tage) mit Praktikumsbericht (sechs bis sieben Seiten)
  • Prüfung Swiss-Ski RTA

Queranerkennung von Modulen

Trainer:innen mit BSc oder MSc in Sport können einen Antrag für die Äquivalenz Trainer:in Leistungssport oder Spitzensport bei der Trainerbildung Schweiz einreichen (Antrag wird durch Swiss-Ski eingereicht). Weitere Infos und Formulare sind unter Trainerbildung Schweiz zu finden.

Für die Anerkennungsverfahren der Trainerbildung Schweiz gibt es pro Jahr vier Zeitfenster:

  • Bis jeweils zum 31. Dezember eingereichte Anerkennungsanträge werden bis am 31. März behandelt.
  • Bis jeweils zum 31. März eingereichte Anerkennungsanträge werden bis am 30. Juni behandelt.
  • Bis jeweils zum 30. Juni eingereichte Anerkennungsanträge werden bis am 30. September behandelt.
  • Bis jeweils zum 30. September eingereichte Anerkennungsanträge werden bis am 31. Dezember behandelt.

Die Anträge müssen jeweils bis spätestens vier Wochen vor dem Einreichedatum an ausbildung[at]swiss-ski.ch geschickt werden.

Wichtig: Der Passerellenantrag kann nur in Verbindung mit der Anmeldung zur Swiss-Ski Regionaltrainerausbildung RTA eingereicht werden.

ANMELDEFORMULAR

Module Nationaltrainer:in

Queranerkennung von Modulen

Trainer:innen mit MSc in Sport können einen Antrag für die Äquivalenz Trainer:in Spitzensport bei der Trainerbildung Schweiz einreichen (Antrag wird durch Swiss-Ski eingereicht). Weitere Infos und Formulare sind unter Trainerbildung Schweiz zu finden

Für die Anerkennungsverfahren der Trainerbildung Schweiz gibt es pro Jahr vier Zeitfenster:

  • Bis jeweils zum 31. Dezember eingereichte Anerkennungsanträge werden bis am 31. März behandelt.
  • Bis jeweils zum 31. März eingereichte Anerkennungsanträge werden bis am 30. Juni behandelt.
  • Bis jeweils zum 30. Juni eingereichte Anerkennungsanträge werden bis am 30. September behandelt.
  • Bis jeweils zum 30. September eingereichte Anerkennungsanträge werden bis am 31. Dezember behandelt.

Die Anträge müssen jeweils bis spätestens vier Wochen vor dem Einreichedatum an ausbildung[at]swiss-ski.ch geschickt werden.

Kontakt

Swiss-Ski
Home of Snowsports
Arastrasse 6
3048 Worblaufen

T +41 31 950 62 18
ausbildung[at]swiss-ski.ch