Covid-Schutzmassnahmen bei Swiss-Ski aufgehoben

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Nach den neuesten Richtlinien des Bundesrats sind die Schutzmassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus per Donnerstag, 17. Februar 2022, aufgehoben. Die zuvor von Swiss-Ski erarbeiteten Schutzkonzepte im Leistungs-, Breitensport- und Nachwuchsbereich verlieren damit ihre Gültigkeit.

Nach den neuesten Weisungen des Bundesrats vom Mittwoch, 16. Februar 2022, sind die Schutzmassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus weitgehend aufgehoben. Im Leistungs- sowie Breitensport- und Nachwuchsbereich von Swiss-Ski ergeben sich dadurch neue Bestimmungen; die zuvor von Swiss-Ski erarbeiteten Schutzkonzepte verlieren ihre Gültigkeit.

Per Donnerstag, 17. Februar 2022, können Events, Trainings und Rennen wieder ohne Einschränkungen stattfinden. Die Maskenpflicht entfällt, ebenso wird die Beschränkung der Anzahl Teilnehmenden aufgehoben. Des Weiteren ist für den Besuch eines Events kein Covid-Zertifikat mehr nötig. Alle Personen, die keine Erkältungssymptome verspüren, sind damit zum Besuch eines Swiss-Ski Events zugelassen. Die 3G- beziehungsweise 2G-Regel für Sportanlässe entfällt. 

Trotz weitgehender Aufhebung der Schutzmassnahmen steht die Gesundheit aller Teilnehmenden, der Athletinnen und Athleten sowie der Mitarbeitenden für Swiss-Ski im Vordergrund. Unerlässlich dafür ist die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Alle Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, sind angehalten, Veranstaltungen konsequent fernzubleiben und Kontakte zu meiden. Positiv auf das Coronavirus getestete Personen sind nach Bundesratsentscheid nach wie vor verpflichtet, sich in Isolation zu begeben.

Des Weiteren gelten weiterhin folgende Restriktionen und Bestimmungen:

  • Die Aufhebung der Schutzmassnahmen erfolgt auf nationaler Ebene. Es steht Kantonen und Gemeinden frei, Schutzmassnahmen aufrechtzuerhalten oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzuordnen. Für Events im Leistungs- und Breitensport- sowie dem Nachwuchsbereich von Swiss-Ski sind die Weisungen der kantonalen und kommunalen Regierungen damit ausschlaggebend; sie werden strikt befolgt.
     
  • Unternehmen, Betrieben und Organisationen steht es frei, eigene interne Schutzmassnahmen zu verhängen. Die Schutzkonzepte dieser Partner – Gastronomie-Betriebe, Hotels, Bergbahnen, Sportinfrastruktur etc. – sind in jedem Fall und ausnahmslos einzuhalten.
     
  • Regelmässiges Händewaschen kann die Eindämmung zur Verbreitung des Coronavirus auch künftig beeinflussen. Alle in Verbindung mit Swiss-Ski stehenden Personen werden weiterhin gebeten, sich regelmässig gründlich die Hände zu waschen und zu desinfizieren.

Sowohl im Breitensport- und Nachwuchsbereich als auch im Leistungssport ist damit ein grosser Schritt in Richtung Normalität geschafft, was Swiss-Ski sehr begrüsst. Die Begeisterung und Passion für den Schneesport kann per sofort wieder in gewohntem Rahmen weitergegeben und gelebt werden.

Wir danken allen Teilnehmenden, Mitarbeitenden und Athletinnen und Athleten für ihre Kooperation in den vergangenen zwei Jahren und für den weiterhin verantwortungsvollen Umgang miteinander und die konsequente Beachtung der nach wie vor geltenden Regeln.